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Fallstricke bei Anhangangaben
Andreas Lösler, Trainer des CA institute for accounting & finance, wurde durch Julia Schmitt vom FINANCE Magazin als Experte dazu befragt, welche Fallstricke bei den Anhangangaben zur Bilanz drohen.
Kaum zu glauben, aber oft beobachtete Praxis: Viele Unternehmen navigieren durch schwierigste Bilanzierungs-Untiefen und umschiffen komplexeste IFRS-Regelungen, laufen dann aber kurz vor dem Ziel auf Grund indem sie die verpflichtenden Zusatzinformationen im Anhang nicht regelkonform anfügen oder sogar ganz weglassen. Schade, denn auch Fehler an dieser Stelle zählen zu den Bilanzierungsfehlern, die von der Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) an die Öffentlichkeit gebracht werden.
Woran liegt das? Nach Beobachtungen von Andreas Lösler lassen sich dafür vor allem zwei Gründe ausmachen. Erstens wird in vielen Unternehmen der Aufwand unterschätzt, den regelkonforme Anhangangaben verursachen können. Dabei handelt es sich heutzutage nicht mehr um ein kleines Beiwerk, sondern um dicke Wälzer mit vielen zig Seiten Inhalt. Die dafür notwendigen Informationen liegen nicht einfach auf der Straße, sondern sie müssen oft in mühsamer Kleinarbeit an den verschiedensten Stellen eingeholt, verifiziert und eingeordnet werden, was ganz einfach Zeit kostet. Wer kennt nicht den Aufwand, Informationen von ausländischen Tochtergesellschaften zu bekommen, womöglich noch in einer exotischen Sprache, die erst fachkundig übersetzt werden muss.
Zweitens sind die Regelungen für die Anhangangaben nicht in einem Standard gebündelt, sondern über mehrere IFRS Bilanzierungsstandards verteilt. Zudem sind sie relativ häufigen Änderungen unterworfen, sodass es nicht ganz einfach ist, hier den Überblick zu behalten. „Viele Unternehmen haben aber nur die Änderungen in der Bilanzierung im Blick, nicht aber -oder erst sehr spät- ob es auch Änderungen für den Anhang gibt“ so Lösler.
Die nächste Änderung steht vor der Tür, diesmal bringt sie aber eine Erleichterung mit sich: Ab dem 1. Januar 2016 gelten die Änderungen zu IAS 1. Danach müssen Informationen im Anhang nur noch angegeben werden, wenn ihr Inhalt „wesentlich“ ist. Das Wort „wesentlich“ trägt die zukünftige Problematik allerdings schon in sich. In Zukunft werden sich viele Streitigkeiten daran entzünden, was wesentlich ist und was nicht.
Den vollständigen Artikel im FINANCE Magazin finden Sie unter folgendem Link: https://www.finance-magazin.de/bilanzierung-controlling/bilanzierung/anhangangaben-die-groessten-bilanzierungsfallen-1360539/
Conrad Günther